Entscheidend zwischen den Synoden
Der Kreiskirchenrat leitet den Kirchenkreis. Das Gremium besteht aus gewählten Mitgliedern der Kreissynode..
Der Kreiskirchenrat nimmt die Aufgaben der Kreissynode zwischen deren Tagungen wahr, wirkt an der Stellenplanung und -besetzung mit und verwaltet das Vermögen des Kirchenkreises.
Der Kreiskirchenrat tagt in der Regel alle zwei Wochen, Anträge müssen spätestens eine Woche vorliegen.
Die Mitglieder des Kreiskirchenrates.
Die Geschäftsordung des Kreiskirchenrates lesen Sie hier:
Geschäftsordnung des Kreiskirchenrates des Kirchenkreises Spandau